Der gesamte Geschäftsverkehr mit der Setpoint GmbH basiert auf den nachfolgenden Bedingungen. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Setpoint GmbH und dem Kunden, soweit weder Spezialreglemente der Setpoint GmbH noch gesonderte Vereinbarungen gelten. Spezialreglemente und gesonderte Vereinbarungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Mündliche Abreden haben keine Verpflichtungen der Setpoint GmbH zur Folge. Aufträge (Warenbestellungen), die auf Bestellformularen des Kunden eingehen und die Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen enthalten, werden nur unter der Bedingung angenommen, dass – ungeachtet solcher Regelungen – das Vertragsverhältnis ausschliesslich aufgrund der Bedingungen der Setpoint GmbH geregelt bleibt. Durch die Annahme und Erfüllung eines solchen Auftrages mit anderen Klauseln werden weder Haftung noch sonstige Verpflichtungen der Setpoint GmbH, wie sie in diesen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, in irgendeiner Weise verändert, erweitert oder eingeschränkt.
Offerten der Setpoint GmbH sind jeweils 30 Tage ab Ausstellungsdatum bzw. – falls dies vorher eintrifft – bis zum Ablauf des der Offerte zugrunde liegenden Vertrages gültig. Katalogpreise sowie Katalognummern sind freibleibend.
Bei den Preisen der Setpoint GmbH handelt es sich um Barpreise in Euro. Zahlbar ist bei Auftragsbestellung (zwei Drittel) bei Lieferung der letzte Drittel. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MWST). Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 30 Tage vor Auftragserteilung respektive Lieferung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist willigt der Kunde ein, dass die Setpoint GmbH einen Verzugszins von 10% geltend machen kann. Abzüge und Skonti werden nicht anerkannt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gilt gemäss Art. 214 Abs. 3 OR als vereinbart, dass die Setpoint GmbH jederzeit zurücktreten und die gelieferte Ware herausverlangen kann. Die Kosten für die Rücknahme der Ware gehen zu Lasten des Kunden.
Liefertermine werden nach bester Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für die Setpoint GmbH unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zu Schadenersatz oder sonstigen Ansprüchen. Bei Lieferverzug um mehr als das Doppelte des angegebenen Liefertermins, mindestens jedoch um mehr als 180 Tage, sind beide Parteien berechtigt, unter Verzicht auf jegliche Ansprüche aus dem Vertrag zurückzutreten.
In Fällen, in denen der Kunde weniger als 75 Tage vor dem festgelegten Lieferdatum Bestellungen ändert oder storniert, kann die Setpoint GmbH von Kunden eine Entschädigung von bis zu 5% des Listenpreises der von der Änderung oder Stornierung betroffenen Produkte sowie Ersatz eines allfälligen Schadens verlangen. Storniert der Kunde Bestellungen von Spezialprodukten, kann die Setpoint GmbH den Ersatz des Schadens unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung verlangen. Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Kunden, so behält sich die Setpoint GmbH Preisänderungen vor.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde genügend Helfer für das Abladen zur Verfügung zu stellen, ansonsten Mehrkosten in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde hat innerhalb von 7 (sieben) Tagen seit Abnahme allfällige Mängel mit eingeschriebenem Brief schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Lieferung als abgenommen.
Die Setpoint GmbH garantiert für einwandfreie Qualität ihrer Waren. Auf die Fabrikationsbereite der Ware ist vom Kunden eine Massdifferenz von 3%, maximal 5 cm zu tolerieren. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen (zum Muster, zwischen einzelnen Rollen oder innerhalb der Rolle) der Qualität, Struktur, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs gelten nicht als Mängel. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass auf dem Tennisbelag nur mit gereinigten Tennisschuhen gespielt wird. Er verpflichtet sich weiter für eine fachgerechte Reinigung. Sollten sich bei der zweckbestimmten Benutzung des Tennisbelages innerhalb von 5 (fünf) Jahren ab Abnahme Mängel zeigen, so sind sie unverzüglich mit eingeschriebenem Brief schriftlich, unter genauer Angabe der Mängel, geltend zu machen. Der Setpoint GmbH ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Die Setpoint GmbH entscheidet, ob die Behebung des Mangels durch Nachbesserung oder durch Ersatz erfolgen soll. Strukturveränderungen der Oberfläche des Tennisbelages sind materialbedingt und von jeglicher Garantie ausgenommen. Ebenso werden geringfügige Farbabweichungen vom Muster nicht als Mangel anerkannt. Werden Nachbesserungen durch den Kunden eigenmächtig und ohne vorherige Rücksprache mit Setpoint GmbH vorgenommen, so lehnt die Setpoint GmbH jegliche Garantieverpflichtung ab. Für Nachbesserungen im Auftrag der Setpoint GmbH hat der Kunde eine schriftliche Aufstellung über Zeit- und Materialaufwand vorzunehmen. Arbeiten nach Regie des Kunden werden nicht akzeptiert. Eine Minderung des Kaufpreises aufgrund auftretender Mängel steht dem Kunden nicht zu. Ohne das eingelegte „Setpoint Logo“ lehnt die Setpoint GmbH jegliche Garantie ab.
Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen die Setpoint GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie direkte oder indirekte Schäden. Dies gilt nicht, wo gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die Setpoint GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, die aufgrund falscher Handhabung, unfachgemässer Verlegung der Ware durch Dritte oder aufgrund von falschen Instruktionen von nicht durch die Setpoint GmbH ermächtigten Personen vorgenommen wurden. Ebenfalls haftet die Setpoint GmbH nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Setpoint GmbH. Die Setpoint GmbH behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Setpoint GmbH haftet bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Transportgefahr auf den Kunden über.
Soweit die Setpoint GmbH für die Abfuhr und Entsorgung von Material besorgt ist oder hierfür die entsprechenden Vorrichtungen, wie Mulden etc. zur Verfügung stellt, sind die Kosten vollumfänglich vom Kunden zu bezahlen.
Die aus der Benutzung von Telefon, Post, Telex, Telefax, Telegraf, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Beförderungsarten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schäden bei der Setpoint GmbH oder dem Kunden trägt der Kunde, sofern die Setpoint GmbH die geschäftsübliche Sorgfalt walten liess.
Einzig die Forderungen von Setpoint GmbH sind jederzeit abtretbar.
Alle Rechtsbeziehungen der Setpoint GmbH mit dem Kunden unterstehen dem deutschen materiellen Recht (unter Ausschluss von Weiterverweisungen aufgrund internationalen Privatrechts). Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Setpoint GmbH. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren und Spezialdomizil ist der jeweilige Sitz der Setpoint GmbH.
Der Kunde nimmt mit schriftlicher Auftragserteilung von der Wirksamkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen der Setpoint GmbH Kenntnis und erkennt sie als verbindlich an. |